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VK Sachsen-Anhalt, 07.04.2004 - 1 VK LVwA 12/04 |
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VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. April 2004 - 1 VK LVwA 12/04 (https://dejure.org/2004,26123)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- VK Sachsen-Anhalt
§ 24 Nr. 3 VOB/A
Wertung - Preisänderungen - Fehlen von produktidentifizierenden Angaben - Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine nachträgliche Änderung des Leistungsverzeichnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 07.04.2004 - 1 VK LVwA 12/04
- OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
- VK Sachsen-Anhalt, 14.07.2004 - 1 VK LVwA 12/04
Papierfundstellen
- ZfBR 2005, 623 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 07.04.2004 - 1 VK LVwA 12/04
Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, Geschäfts-Nr.: Verg 1/99, festgestellt, dass § 117 Abs. 2 Nr. 1 GWB ersichtlich dem § 66 Abs. 4 Nr. 1 GWB n.F. (= § 65 Abs. 4 Nr. 1 GWB a.F.) aus dem Kartellbeschwerdeverfahrensrecht nachgebildet ist (vgl. auch den inhaltlich entsprechenden § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).
- OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
Antragsbefugnis eines Beigeladenen
1 Verg 7/04 OLG Naumburg 1 VK LVwA 12/04 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt LSA.Der Antrag der Beigeladenen auf Anordnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. April 2004, 1 VK LVwA 12/04, wird zurückgewiesen.
- VK Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - VK-SH 1/06
Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!
Macht ein Bieter daher - wie hier - nicht die geforderten produktidentifizierenden Angaben, die per se wettbewerbserheblich sind, führt dies zu einem zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A. Anderenfalls wäre ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren nicht zu erreichen und wäre eine Vergleichbarkeit dieses Angebotes mit den Angeboten anderer Bieter nicht mehr gewährleistet (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2004, 1 VK LVwA 12/04, für den Bereich der VOB/A).